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== Blog Linux User Group Saar ==
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Hygienekonzept LUG Treffen

Treffen

Hygienekonzept der Linux User Group Saar e.V. im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Aufgrund der COVID-19-Pandemie waren die Räume LUG-Saar bis auf Weiteres für Veranstaltungen und Treffen geschlossen. Die aktuellen Entwicklungen, vor allem durch die Verfügbarkeit des Impfangebotes, sollten in Zukunft ermöglichen die Räume wieder in geregeltem und beschränktem Maße zu öffnen. Dazu soll das folgende Hygienekonzept umgesetzt werden.

Präambel:

Die hier beschriebenen Regeln gelten für alle Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar. Sie unterstehen der aktuellen Verordnungs- und Rechtslage der in der Stadt Saarlouis geltenden Bestimmungen zur COVID-19-Pandemie. D.h. alle hier beschriebenen Maßnahmen, können durch ein in Kraft treten behördlicher Verordnungen verschärft werden. Lockerungen der Verordnungs- und Rechtslage werden (auch aufgrund der kleinen Räumlichkeiten der Linux User Group Saar) nicht automatisch umgesetzt. Dazu bedarf es einer Änderung des hier vorliegenden Hygienekonzepts durch den Vorstand.

Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar ist folgenden Personenkreisen erlaubt (2G-Regelung):
a) Vollständig geimpfte Personen mit 14-tägiger Karenzzeit nach der vervollständigenden (in der Regel zweiten) Impfung, nachzuweisen durch ein entsprechendes Impfzertifikat
b) Vollständig genesene Personen nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, ein entsprechender Nachweis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf maximal 6 Monate alt sein
c) Für Personen, die nachweislich (attestiert) aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können: Negativer Test auf COVID-19 mit offiziellem Testnachweis (Teststation, kein Selbsttest), höchstens 24 Stunden alt

Die Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen der Linux User Group Saar wird folgenden Personenkreisen explizit untersagt:
Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen, auch wenn diese Personen einen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können
Personen, die keinen der drei Nachweise (a, b oder c) erbringen können

Verhalten innerhalb der Räumlichkeiten der Linux User Group Saar

Die Tür zum Gebäude soll -entgegen der üblichen Praxis- geschlossen bleiben
Möchte eine Person das Haus betreten, so wird nach dem Klingeln die Person im gut belüfteten Treppenhaus durch den Vorstand in Empfang genommen
Nun müssen die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel desinfiziert werden
Anschließend ist dem anwesenden Vorstand ein entsprechender Nachweis laut Abschnitt 2) a,b,c dieses Hygienekonzeptes vorzulegen und dieser durch den anwesenden Vorstand zu prüfen Ist die Prüfung erfolgreich, so werden die Kontaktdaten im Vereinsraum (wie in Abschnitt 4 beschrieben) erfasst, kann ein entsprechender Nachweis nicht erbracht werden, so ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen - eine Teilnahme an Veranstaltungen und Treffen kann ohne Nachweis nicht stattfinden

Der Vereins- oder Veranstaltungsraum muss regelmäßig gelüftet werden, dabei sollte eine Querlüftung durchgeführt werden. Eine Lüftung muss zwingend alle 15 bis 30 Minuten erfolgen Sofern möglich, sollten die Fenster während der Veranstaltung bzw. während des Treffens geöffnet bleiben
Ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz im Sinne der „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) des Saarlandes“ (Stand: 15.10.2021) definiert sich in „Artikel 1 → Teil 1 → §2 Begriffsbestimmungen → Satz 2“ und bedeutet zum aktuellen Stand dieses Dokumentes das Tragen einer „medizinischen Gesichtsmaske ­(OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards“
Im Treppenhaus, beim Betreten und Verlassen der Räume, sowie beim Aufenthalt außerhalb des eigenen Sitzplatzes in den Räumen, ist ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Am Sitzplatz darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, sofern zwischen den Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird
Körperkontakt zwischen anwesenden Personen ist zu vermeiden, ebenso Gruppenbildungen am Ein- und Ausgang, bitte nehmt gegenseitig Rücksicht und betretet und verlasst die Räumlichkeiten einzeln, nacheinander und gesittet

Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen und Treffen

Zur Nachverfolgung der Kontakte der anwesenden Personen werden personenbezogene Daten durch den Vorstand erfasst
Es werden Name, Vorname, aktuelle Anschrift und eine aktuelle Kontaktmöglichkeit (eMail oder Telefon) erfasst
Weiterhin wird die Ankunftszeit und der kontrollierte Nachweis aus Abschnitt 2) dieses Hygienekonzeptes vermerkt, sodass eine Kontrolle der Nachweise entsprechend nachgewiesen werden kann
Diese personenbezogenen Daten werden durch den Vorstand 1 Monat aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern es keine COVID-19-Erkrankung bei den anwesenden Personen gab
Die erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Kontaktnachverfolgung erhoben werden und dürfen nur auf Aufforderung dem Gesundheitsamt ausgehändigt werden

Weitere Bestimmungen

Alle hier aufgeführten Regelungen sind nach bestem Wissen und Gewissen anhand der „Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ (Stand: 30.09.2021) erstellt worden
Grundlage bildet der „Abschnitt 7 Hygienerahmenkonzept für den Proben- und Übungsbetrieb von Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie für andere Einrichtungen und Vereine oder Gruppierungen, die kulturelle Aufführungen veranstalten, sowie den entsprechenden Veranstaltungsbetrieb“ der entsprechend auf unsere Gegebenheiten in der Linux User Group Saar angepasst wurde, da er für Vereinsheime anzuwenden ist

Dieses Hygienekonzept hat folgenden Stand: 2021-10-13 (bei Anpassungen ist das entsprechende Datum zu aktualisieren)